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   BVerwG, 03.05.1971 - III ER 207.71   

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BVerwG, 03.05.1971 - III ER 207.71 (https://dejure.org/1971,2306)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1971 - III ER 207.71 (https://dejure.org/1971,2306)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1971 - III ER 207.71 (https://dejure.org/1971,2306)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.1964 - III C 13.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - III ER 207.71
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich der Absender eines Briefes bei Anwendung des § 60 Abs. 1 VwGO darauf berufen, daß er mit einem normalen Verlauf der Postbeförderung gerechnet habe (Urteil vom 27. April 1964 - BVerwG III C 13.64 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 31]).
  • BVerwG, 13.02.1964 - III C 138.62

    Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - III ER 207.71
    Eine Partei muß - solange die Wahrung einer Frist durch den Eingang und nicht durch die Absendung bestimmt wird - die normale Laufzeit der gewählten Beförderungsart in die Frist einberechnen und eine Beförderungsart wählen, mit der die Wahrung der Frist gewährleistet ist (Urteil vom 13. Februar 1964 - BVerwG III C 138.62 - [Buchholz 427.3 § 341 LAG Nr. 11]).
  • BVerwG, 21.02.1974 - III C 83.71
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann der Verlust eines Grundstücks infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten jedenfalls dann eine Entziehung sein, wenn diese wirtschaftlichen Schwierigkeiten die unmittelbare Folge von konkreten Verfolgungsmaßnahmen gewesen sind (vgl. Urteile vom 13. Juni 1968 - BVerwG III C 167.66 - [ZLA 1968, 296] und vom 26. November 1970 - BVerwG III C 66.68 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 18 = ZLA 1971, 147 = IFLA 1972, 30 = RzW 1971, 474]).
  • BVerwG, 05.11.1976 - III B 39.74

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Durch das Urteil des Senats vom 26. November 1970 - BVerwG III C 66, 68 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 18 = ZLA 1971, 147) ist bereits hinreichend geklärt, daß die - wie hier vom Verwaltungsgericht festgestellt - auf einer verfolgungsbedingten Insolvenz beruhende Zwangsversteigerung von Wirtschaftsgütern als eine Entziehungsmaßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 7. FeststellungsDV zu werten ist.
  • BVerwG, 11.05.1976 - 3 B 15.76

    Sorgfaltspflicht einer Partei hinsichtlich der Einhaltung einer Rechtsmittelfrist

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist schon grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Rechtsmittelschrift bei Wahl einer anderen Beförderungsart rechtzeitig eingegangen wäre (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1971 - BVerwG III ER 207.71 - [Buchholz 310 § 60 Nr. 62] und vom 8. März 1972 - BVerwG IV B 10.72 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 17.03.1972 - III ER 204.72

    Hinreichende Aussicht auf Erfolg einer Rechtsverfolgung als Voraussetzung für

    Insbesondere sind die wesentlichen Rechtsfragen zur Anwendung des § 1 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV, soweit sie hier einschlägig sein könnten, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (z.B. Urteile vom 28. Mai 1969 - BVerwG V C 184.66 - [Leitsatz in Buchholz 427.207 § 1 Nr. 11] und vom 26. November 1970 - BVerwG III C 66.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 18 = ZLA 1971, 147]).
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